Inkasso und Forderungseinzug

Eine Expertise der Kanzlei liegt im Bereich Inkasso und Forderungseinzug. Wenn Sie einen erfahrenen Inkasso Anwalt benötigen und ein rechtliches Problem haben, steht Ihnen die Kanzlei als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Ein Rechtsanwalt für Inkasso und Forderungseinzug kümmert sich bei Zahlungsausfällen und Zahlungsverzögerungen darum, dass ausstehende Forderungen schnell beglichen werden.

Unsere Kanzlei in München vermittelt zwischen Ihnen und Ihren zahlungsunwilligen Kunden. Eine Forderung eintreiben erfolgt durch Mahnungen, gerichtlichen- und außergerichtlichen Mahnverfahren oder Zwangsvollstreckung.

Was bedeutet Inkasso?

Das Wort Inkasso stammt aus dem Italienischen und kam ursprünglich im Bankwesen zur Anwendung. Heute findet der Begriff vor allem in der Betriebswirtschaft eine Verwendung. Er bezeichnet die geschäftsmäßige Einziehung von ausstehenden Forderungen. Das ist zum Beispiel eine offene Rechnung. Inkasso kann von Privatpersonen wie Unternehmen beansprucht werden. Der Einzug von Forderungen als geschäftsmäßige Dienstleistung wird von einem beauftragten Inkassounternehmen durchgeführt. Aber im Inkassofall müssen Sie nicht immer ein Inkassobüro beauftragen.

Mit unserer Hilfe offene Forderungen eintreiben!

Ein Rechtsanwalt für Inkasso & Forderungseinzug ist der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, Forderungen effektiv einzutreiben . Zudem hat es viele Vorteile, wenn Sie direkt einen Anwalt beauftragen. Dieser besitzt spezielle Kenntnisse, um ein effektives Inkasso einzuleiten:

  • Offene Rechnungen sind ärgerlich. Sie können die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens beeinträchtigen und zudem hohe Kosten verursachen.
  • Wenn Kundenzahlungen ausbleiben, sollen Sie einen Anwalt beauftragen, der sich auf dem Gebiet des Forderungseinzugs spezialisiert hat.
  • Das Erbringen von Inkassoleistungen gemäß dem Rechtsberatungsgesetzes ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Sie sollten nur ein seriöses Inkasso Büro beauftragen. Ein Anwalt für Inkassorecht besitzt die Erlaubnis für den Forderungseinzug in jedem Fall.

Inkasso beauftragen: Wie läuft das ab?

Ist eine Zahlungsfrist abgelaufen? Hat der Kunde trotz Zahlungserinnerungen und Mahnung nicht bezahlt? Dann sollte der Gläubiger ein Inkasso beauftragen.

Für den Forderungseinzug gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Ein professionelles Inkasso läuft in schriftlicher Form ab. Der Ton ist höflich und respektvoll. Der Inkasso Anwalt fordert den Schuldner mit einer Mahnung dazu auf, die berechtigte Forderung zu erfüllen.

In vielen Fällen reicht die letzte Mahnung vor Einleitung gerichtlicher Schritte aus, damit der Schuldner die ausstehende Rechnung bezahlt. Eine Anwaltsmahnung ist deshalb sinnvoller, als ein Inkassounternehmen für Privatpersonen oder Unternehmen einzuschalten.

Recht Inkasso – Nicht zu viel Zeit verstreichen lassen

Der Kunde zahlt nicht oder kommt seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist das ärgerlich. Wenn jemand auf offene Forderungen nicht reagiert, ist wichtig ist, dass Sie zeitig ein Inkasso beauftragen. Sie sollten damit nicht zu lange warten. Wenn nach dem Ausstellen der Rechnung 30 Kalendertage vergangen sind, ohne dass der Schuldner bezahlt hat, ist der Zeitpunkt für ein Inkasso oder einen Forderungseinzug durch einen Rechtsanwalt erreicht.

Der Anwalt für Inkassorecht führt zuerst eine Prüfung durch, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Im Anschluss wird der Schuldner kontaktiert. Dieser hat die Möglichkeit, Einwand zu erheben und die Zahlung zu verweigern. In der Folge veranlasst der Inkasso Rechtsanwalt einen gerichtlichen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Pfändung von verwertbarem Eigentum.

Sie können durch einen Anwalt für Inkassorecht Geld eintreiben lassen. Je nach Ausgangslage entscheiden wir uns für ein vorgerichtliches oder gerichtliches Mahnverfahren.

Inkasso beauftragen: Vorgerichtliches Mahnverfahren

Rechtsanwälte, die offene Forderungen eintreiben, benötigen nicht immer ein Gerichtsverfahren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Ein vorgerichtliches Mahnverfahren reicht in vielen Fällen aus. Damit lässt sich der ausstehende Betrag außergerichtlich und vor allem zügig vom Schuldner einziehen.

Der Rechtsanwalt für Inkasso & Forderungseinzug fordert den Schuldner unter Setzung einer Frist zu einer Zahlung auf. Berücksichtigt wird dabei die finanzielle Situation des Schuldners. Wenn es diesem nicht möglich ist, die offene Forderung in einer Zahlung auszugleichen, lässt sich eine monatliche Ratenzahlung vereinbaren. Unsere Kanzlei erteilt Mandanten eine entsprechende Empfehlung.

Forderungen eintreiben im gerichtliches Mahnverfahren oder ordentlichen Gerichtsverfahren

Sollten schriftliche Mahnungen und außergerichtliche Verhandlungen nicht zum Ausgleich der offenen Forderung führen, macht es Sinn, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Hier überprüft unsere Kanzlei zuerst die Sachlage. Denn wir können nur eine Forderung eintreiben, wenn die finanziellen Verhältnisse des Schuldners das zulassen. Ergibt die Prüfung, dass ein Forderungseinzug mit einem gerichtlichen Mahnverfahren erfolgversprechend ist, werden wir das zügig in die Wege leiten. Sollte sich der Schuldner rechtlich zur Wehr setzen oder ein ordentliches Gerichtsverfahren/Prozess aus anderen Gründen geboten sein, vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich vor Gericht.  Die Vertretung im ordentliche Gerichtsverfahren -gerade vor dem Landgericht – ist normalen Inkasso -Unternehmen verwehrt, so dass die Beauftragung eines Anwalts mit der Durchführung des Forderungseinzugs ein besonders effektiver Weg ist, schnellst möglich einen Titel zu erwirken.

Sollen ausstehenden Forderungen über 5.000 Euro gerichtlich eingezogen werden, herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, in diesem Fall müssen Sie einen Rechtsanwalt für das Inkasso beauftragen.

Am Ende des gerichtlichen Verfahrens steht ein Titel , aus dem dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Wann kommt es zur Zwangsvollstreckung?

Wenn  die ausstehende Forderung im gerichtlichen Verfahren tituliert wurde (Verurteilung des Schuldners zur Zahlung) und der Schuldner der Aufforderung des Rechtsanwalts zur Zahlung der offenen Forderung nicht nachkommt, kann eine Zwangsvollstreckung erfolgen. Hier kann dann auf das pfändbare Vermögen des Schuldners zugegriffen werden, soweit der Schuldner über Vermögen oder Einkommen verfügt, dass sich pfänden lässt. Unter anderem kann das eine Lohnpfändung oder Kontopfändung erfolgen. Auch bewegliches Vermögen wie Schmuck oder ein Auto sind pfändbar. Verfügt der Schuldner über Immobilien, ist zudem eine Eintragung einer Zwangssicherungshypothek möglich. Diese hätten dann im Falle der Nichtzahlung die  Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung zur Folge.

Ein Anwalt für Inkassorecht hat viele Möglichkeiten für den Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung. In unserer Kanzlei sind wir bestens mit Inkassofällen vertraut und bieten Ihnen schnell und kostengünstig eine Lösung.

Anwalt Inkasso: Welche Kosten kommen auf Mandanten zu?

Wenn Sie unsere Kanzlei für Inkasso in München beauftragen, kommen zunächst keine Kosten auf Sie zu. Bei vorgerichtlichen Mahnverfahren machen wir die Gebühren in erster Linie beim Schuldner geltend. 

Nur in den seltenen Fall, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, kann es passieren, dass der Mandant die Kosten der Inkasso Beauftragung selbst tragen muss.

Die Gebühren für die Inkassobeauftragung orientieren sich an der Höhe der Forderung. Im RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) sind die jeweiligen Anwaltsgebühren festgeschrieben. Sie lassen sich dort nachsehen. Kommt es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren, erhöhen sich diese Inkasso-Kosten. Zudem entstehen weitere Gebühren für das Gerichtsverfahren. Hier wird die Höhe der Forderung ebenfalls als Bemessungsgrundlage verwendet.

Bei einer Verurteilung des Schuldners, muss dieser die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten vollständig bezahlen. In der Regel muss jedoch der Gläubiger die Gerichts- und Anwaltskosten bis zur Urteilsverkündigung vorstrecken.

  • Inkassogebühren richten sich nach der Höhe der ausstehenden Forderung.
  • Die Gebühren & Gerichtskosten werden dem Schuldner in Rechnung gestellt.
  • Wir stellen keine unrechtmäßigen Kosten in Rechnung
  • Der Schuldner bezahlt normalerweise die Gebühren

Warum Anwaltskanzlei anstatt Inkassobüro beauftragen?

Inkasso Büro oder Anwalt? Ein Inkasso Büro zu beauftragen ist jederzeit möglich. Diese Dienstleistungsunternehmen haben sich auf die Forderungseintreibung spezialisiert.

Doch ein Rechtsanwalt für Inkasso hat mehrere Möglichkeiten der Geldeintreibung. Der Inkasso-Anwalt ist befugt, sowohl außergerichtlich als vor Gericht einen Forderungseinzug zu betreiben. Ein Inkassobüro darf lediglich außergerichtlich tätig werden und im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens. Die Eintreibung der Forderung gelingt darüber nicht immer, gerade wenn die Möglichkeit besteht, dass die offene Forderung ganz oder teilweise bestritten wird. Sie müssten dann sowieso auf einen Rechtsanwalt zurückgreifen. Wenn Sie sich direkt mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen, sparen Sie sich zusätzliche Kosten und wertvolle Zeit.

Unseren Erfahrungen nach zahlen oft Schuldner, sobald sie ein Rechtsanwalt für Inkasso kontaktiert. Des Weiteren haben Sie weitere Vorteile, wenn Sie in unserer Kanzlei ein Inkasso beauftragen. Wir vertreten Sie von der Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung, wenn dies notwendig wird.

Unsere Anwälte für Forderungseinzug sind nicht nur Inkasso spezialisiert, sie beraten Sie zudem in allen Rechtsfragen des Zivil- und Wirtschaftsrechts kompetent.

Forderungseinzug für Privatperson, Unternehmen oder Gewerbetreibender

Handelt es sich um ein Inkasso für Privatpersonen sind Sie in unserer Kanzlei richtig. Wir vertreten selbstverständlich auch Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende. Zu Beginn besprechen wir mit Ihnen die juristische Lage und geben eine umfassende Analyse über die Erfolgsaussichten. Bei der Geltendmachung der Forderung können Sie sich auf unsere juristische Kompetenz als Rechtsanwalt für Forderungseinzug verlassen. Im Erfolgsfall stellen wir dem Schuldner die Gebühren und Kosten in Rechnung. Im besten Falle erhalten Sie ihr Geld, ohne eine finanzielle Vorleistung oder Inkasso Rechnung begleichen zu müssen.

Unternehmen und Gewerbetreibende mit mehreren Forderungen

Ist Ihr Unternehmen durch mehrere offene Forderungen finanziell stark belastet?

In diesem Fall nutzen Sie unsere Anwaltskanzlei für Inkasso in München. Wir gewährleisten eine schnelle und parallele Eintreibung der Forderung/en. Im Gegensatz zu einem Inkassobüro in München müssen Sie bei uns keine hohen Vorauszahlungen leisten. Die meisten Ergebnisse der Mahngerichtsverfahren enden positiv, sodass Sie in der Regel nicht auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben.

Wenn Sie unsere Kanzlei für Inkasso beauftragen sparen Sie sich zudem den bürokratischen Aufwand, den ein Forderungseinzug beansprucht. Sie müssen keine Mahnungen erstellen und können durch die Beauftragung unserer Kanzlei diesen Mehraufwand vermeiden.  

  • Wir kümmern uns darum, dass Sie Ihre offenen Forderungen schnell erhalten.
  • Wir verzichten auf Vorab-Gebühren.
  • Sie zahlen nur, wenn das Verfahren abgeschlossen und nicht zu Ihren Gunsten entschieden wurde.
  • Im Gegensatz zu Inkassobüros machen wir keine Zusatzkosten geltend, die vor Gericht keinen Bestand haben.
  • Überhöhte Gebühren stellen wir nicht in Rechnung.
  • Kleinstforderungen sind von uns jederzeit bearbeitbar.

Kontaktieren Sie uns, beauftragen Sie ein Inkasso und wir kümmern uns um den Forderungseinzug.

Forderungseinzug auch in der Insolvenz

Sollte eine Forderung einmal uneinbringlich werden, setzen wir Ihre Rechte auch gerne im Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Vertragspartner durch und melden Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle an.

Des Weiteren machen wir etwaige Sicherheiten gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend und wirken gerne bei deren Verwertung mit. So liegt eine ausgewiesene Expertise der Kanzlei im Insolvenzrecht.

Anwalt gegen Inkasso: Hier sind wir ebenfalls der richtige Ansprechpartner

Haben Sie als Privatperson oder Unternehmen mit unberechtigten Forderungen zu tun? Unserer Erfahrungen nach, generieren unseriöse Firmen Forderungen aus dem Nichts. Sie lassen diese von einem Inkasso-Büro eintreiben. Zusätzlich zu der Forderung berechnen diese Unternehmen verschiedene, nicht gerechtfertigte oder zu hohe Gebühren und Mahnkosten.

Wenn Sie sich gegen das unrechtmäßige Inkasso zur Wehr setzen wollen, helfen wir Ihnen gerne mit einer rechtlichen Beratung. Oft reicht ein anwaltliches Schreiben aus, um die Sachlage zu klären. Wir überprüfen für Sie gerne, ob der geltend gemachte Forderungseinzug rechtmäßig ist.

Beauftragen Sie jetzt Ihren Forderungseinzug über unsere Partner-Plattform paywise. Hier paywise ist für Sie vollständig auf Erfolgsbasis tätig.

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